Gestützt auf das heutige Urteil sind wir als Familie der Meinung,
                          dass der Pistenmaschinen-Fahrer, abgesehen von seiner Eigenverantwortung,
                          die jeder Fahrer immer zu tragen hat, selber auch als „Opfer“ einer ungenügenden Firmenführung dasteht.

                          Fam. Ossentjuk, 06.03.2012


Frederik
 

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